AGB - Wupperkanutouren

Gefahren werden unsere Touren mit 3er, bzw. 4er Canadiern der renomierten Firma Lettmann. Unsere Touren werden ausschließlich geführt angeboten, ein Verleih findet nicht statt. Das Mindestalter der Teilnehmer ist 3 Jahre und alle unsere Angebote können ohne Vorkenntnisse im Kanusport gebucht werden. Das Gewicht einer Person darf aus Sicherheitsgründen maximal 110 kg. betragen. Hunde können leider nicht mitfahren, hierfür stehen gesonderte Termine im Jahr zur Verfügung.

Bitte lesen Sie vor der Buchung Ihrer Kanutour sorgsam die Geschäftsbedingungen, um anschließende Missverständnisse und Probleme zu vermeiden. Bitte informieren Sie alle Teilnehmer Ihrer Fahrt bereits im Vorfeld über den Inhalt der AGB und damit über den geschlossenen Vertrag zwischen Wupper-Kanu-Touren (Anbieter) und Ihnen (Teilnehmer).

§ 1 AllgemeineTeilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmer an einer Kanutour sollten im Interesse der eigenen Sicherheit  körperlich gesund sein und schwimmen können. Um eine ideale und notfalls gesonderte Betreuung sicherstellen zu können, sollten etwaige Krankheiten sowie die geplante Teilnahme von Nichtschwimmern vor Fahrtantritt dem Anbieter mitgeteilt werden. Minderjährige Teilnehmer bedürfen der Betreuung eines autorisierten Erwachsenen. Aus Sicherheitsgründen besteht eine Gewichtsbeschränkung von 110 Kilogramm pro Teilnehmer.

§ 2 Gründe für eine Nichtmitnahme

Der Anbieter hat das Recht, Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ersatzlos von der Kanutour auszuschließen. Gleiches gilt bei Missachtung oder Zuwiderhandlung gegen ausdrückliche Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiter des Anbieters.

§ 3 Buchung und Vertrag

1.) Kanutouren und Kurse können telefonisch,schriftlich oder per Email gebucht werden. Sobald der Anbieter die Buchung per Email bestätigt hat, kommt ein für beide Parteien bindender Vertrag zustande.

2.) Besonders bei größeren Gruppen lässt sich die genaue Teilnehmerzahl häufig nicht langfristig bestimmen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, unter Angabe einer geschätzten Teilnehmerzahl zu buchen. Spätestens 10 Werktage vor Fahrtbeginn müssen die Teilnehmer dann die konkrete Teilnehmerzahl angeben.

3.) Bei Gruppenbuchungen, ist der Buchende für die Vertragserfüllung aller von Ihm mit angemeldeten Teilnehmer verantwortlich. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag bzw. bei Nichtteilnahme einzelner Personen einer Gruppe, nach Verstreichen der Frist, ist der Buchende unmittelbar für alle Vertragsverpflichtungen, wie z.B. die Zahlungsverpflichtung, verantwortlich.

4.) Bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf ursprünglich vereinbarte Ermäßigungen. In einem solchen Fall gelten die regulären Preise des Anbieters

5.) Für nicht angemeldete Personen besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Kanutour. Bitte kündigen Sie zusätzliche Teilnehmer bis 10 Werktage vor Fahrtantritt an, damit ausreichend Kapazitäten bereitgestellt werden können.

§ 4 Fälligkeit

Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Kanutour vor dessen Antritt fällig.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden

1.) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Kanutour vom Vertrag zurück treten.

2.) Die bereits im Vorfeld der Kanutour angefallenen Aufwendungen/Kosten können vom Anbieter als Ersatz einverlangt werden. Der Umfang der bereits getroffenen Aufwendungen und damit die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und wird in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis wie folgt pauschalisiert:

Ab dem 10. Tag vor Beginn der Kanutour sowie bei Nichtantritt: 50 % der vereinbarten Vergütung

Ab dem 7. Tag vor Beginn der Kanutour: 100 % der vereinbarten Vergütung

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in Höhe der in Rechnung gestellten pauschalierten Stornierungskosten nicht entstanden oder niedriger ist, als die berechnete Pauschale.

§ 6 Absage einer Kanutour durch Wupper-Kanu-Touren

1.) Die Kanutouren und Kurse finden grds. auch bei schlechtem Wetter statt.

2.) Der Anbieter hat das Recht aus Sicherheitsgründen eine anberaumte Kanutour abzusagen, dies ist insbesondere bei Hochwasser der Fall. Das gleiche gilt, soweit aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben das Befahren der Wupper, insbesondere etwa wegen zu niedrigen Wasserstandes, nicht gestattet sein sollte.

3.) Sollte eine Befahrung der Abschnitte Wupper 1-3 aus oben genannten Gründen nicht möglich sein, so behält sich der Anbieter vor, die gebuchte Tour (Wupper 1-3) auf den Streckenabschnitt der Wupper 4 zu verlegen.

4.) Die Entscheidung ob die Tour durchgeführt wird, kann aufgrund von äußeren Umständen, die einen sicheren Ablauf einer Kanutour gefährden und die bei Vertragsschluss für den Anbieter nicht absehbar waren kurzfristig vor Ort getroffen werden. Sofern möglich, informiert der Anbieter den Teilnehmer vorher. Schon geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vom Anbieter zurückerstattet.

5.) Sollte eine Befahrung der Tour Wupper 4 aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, behält sich der Anbieter vor, die gebuchte Tour auf einen anderen Streckenverlauf zu verlegen. Der dort zugrunde gelegte Preis der Tour wird sodann berechnet.

6.) Muss eine begonnene Tour unterwegs wegen Undurchführbarkeit (höhere Gewalt) oder Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer oder aus einem der vorstehenden Gründe abgebrochen werden, oder muss vom geplanten Programminhalt aus solchen Gründen abgewichen werden, gilt die Veranstaltung als durchgeführt.

§ 7 Pflichten der Teilnehmer/Kunden

1.) Das Tragen einer Schwimmhilfe ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Verweigert ein Teilnehmer das Tragen einer Schwimmhilfe, ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer ersatzlos von der Kanutour auszuschließen.

2.) Sollten erwachsene Teilnehmer das Tragen der Schwimmhilfen, trotz Hinweis des Anbieters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) verweigern, kann sich hieraus im Falle eines Schadens der Einwand des Mitverschuldens bis hin zu einer alleinigen Haftung des Teilnehmers begründen.

3.) Alle Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) aus Gründen der Sicherheit oder des Naturschutzes Folge zu leisten.

4.) Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung ihrer selbst oder anderer Teilnehmer ausgeschlossen ist.

§ 8 Haftung

1.) Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter auch für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) beruhen.

2.) Für sonstige Schäden übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) beruht.

§ 9 Ausrüstung

1.) Schwimmhilfen werden vom Anbieter gestellt und müssen bei der Tour von den Teilnehmern getragen werden. Kleinkinder erhalten ohnmachtsichere Schwimmwesten.

2.) Alles mitzunehmende Privatgepäck der Teilnehmer ist wasserdicht in die dafür vorgesehenen Packsäcke oder Tonnen zu verstauen. Handy und Autoschlüssel mit Wegfahrsperre vertragen kein Wasser. Für Schäden aus nicht sachgemäßer Verstauung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

3.) Der Anbieter sichert den technisch einwandfreien Zustand des dem Teilnehmer vor Fahrtantritt übergebenen Materials zu. Für Folgeschäden oder Verletzungen, die entgegen dieser Zusicherung aus nachweislich fehlerhaft ausgehändigtem Material resultieren, haftet der Anbieter.

4.) Schäden an dem vom Anbieter ausgehändigten Material, die von Teilnehmern zu verantworten sind und das Maß einer gewöhnlichen Abnutzung überschreiten, können vom Anbieter auf Kosten des Teilnehmers behoben werden. Bei Totalschäden bzw. Materialverlusten kann der Anbieter das Material zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen.

§ 10 Hunde

Die Mitnahme von Hunden während einer Kanutour ist grundsätzlich nach Rücksprache mit dem Anbieter möglich. Aufgrund des besonderen Reinigungsbedarfs (Allergieprävention) des vom Anbieter gestellten Materials, wird die Mitnahme von Hunden gesondert berechnet.

§ 11 Rücktransport

Der Rücktransport zum Ausgangspunkt der Kanutour erfolgt ausschließlich nach individueller Absprache mit dem Anbieter.

§ 12 Geschenkgutscheine 

Geschenkgutscheine sind 3 Jahre gültig. Preiserstattungen auf Gutscheine, die der Teilnehmer nicht einlösen möchte, sind grundsätzlich nicht möglich.

§ 13 Fundsachen

Vom Teilnehmer vergessene und vom Anbieter aufgefundene Gegenstände werden bis einem Monat nach der Tour  verwahrt und können bei  Wupper-Kanu-Touren nach Absprache abgeholt werden. Ein Versand ist nicht möglich.

§ 14 Bildrechte

Der Anbieter ist berechtigt während den Kanutouren Foto- und Videoaufnahmen zu machen und diese anschließend zu Werbezwecken zu verwenden. Dieser Regelung kann vor Antritt der Kanutour oder während dessen ausdrücklich widersprochen werden.